
Verpflichtung auf christliches Menschenbild
Alle Menschen sind von Gott gewollt und jeder Mensch ist von Gott in seiner Person angenommen. Diese Grundüberzeugung ist Basis jedweden Handelns. Menschen mit Behinderung sind nicht Objekte einer Arbeit, sondern Mitmenschen und Partner in unserem Leben. Wir dürfen ihnen begegnen und mit ihnen gemeinsam leben und arbeiten.
Recht auf Selbstbestimmung
Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmtes Leben. Sie sind keinesfalls als ein zeitlebens unfreies, zu lenkendes und betreutes Gegenüber zu betrachten. Es liegt daran, wahrzunehmen, welche Wünsche und Bedürfnisse der andere hat und ihm dabei zu helfen, sich zu entfalten und zu verwirklichen.
Integration
Ziel der Bemühungen um den einzelnen ist es, ein gemeinsames Leben von Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihrer Umwelt aufzubauen. Unsere Gesellschaft ist nicht vollständig, wenn Teile davon ausgegrenzt werden. Integration ermöglichen – das heißt keinesfalls nur eine Erziehung des Menschen mit Behinderung für die Gesellschaft. Vielmehr muss sich Integration auch als Einwirkung auf die Gesellschaft verstehen, damit alle Menschen in ihrem speziellen So-Sein Aufnahme finden.
Normalisierung
Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen ein Leben so normal wie möglich führen können. Behinderungsbedingte Sonderlösungen sind sowenig wie möglich anzubieten. Das Leben und die Lebensumstände der Bewohner sollen sich am täglichen Leben der Gesellschaft orientieren, wobei Normalisierung kein unkritisches Reflektieren der Wirklichkeit darstellt, sondern auch das Einwirken auf die Gegenwart beinhaltet.



