Finanzierung

Für die meisten der mietbaren Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, nur vier der Wohnungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Voraussetzung für das Beziehen einer rollstuhlgerechte Wohnung ist zudem der Vermerk der Behinderung auf dem Wohnberechtigungsschein.

Die Miete für die geförderten Wohnungen liegt bei derzeit 3,99 EUR pro m² zzgl. Nebenkosten, die auch Heizung und Warmwasser sowie die Erledigung der Hausordnung umfassen. Die Höhe der Nebenkosten ist verbrauchsabhängig und liegt im Schnitt zwischen 1,50 und 2,50 EUR pro m2

Außerdem ist monatlich eine sogenannte „Betreuungspauschale“ zu entrichten (für 1 Person 32,30 EUR, für 2 Personen 55,00 EUR). Diese Pauschale beinhaltet die Bereitstellung des Notrufsystems, einen konkreten Ansprechpartner im Haus, sowie Gemeinschaftsveranstaltungen 2x wöchentlich. Darüber hinaus gibt es kostenfreie (Apothekendienst) sowie kostenpflichtige (Reparaturleistungen) Serviceleistungen, die Sie bitte in der Verwaltung der Stiftung Carolinenheim Apolda erfragen.