Allgemein
Was kostet ein Heimplatz? Sind Zuzahlungen zu leisten?
Die Kosten für einen Heimplatz in der Altenpflege richten sich nach der Pflegestufe. Die Pflegekasse übernimmt einen feststehenden Betrag, zudem zahlen die Bewohner einen Eigenanteil. Je höher die Pflegestufe, desto höher sind die Kosten und die Zuzahlung.
Im Behindertenbereich werden die Kosten bis auf einen geringen Eigenanteil im Regelfall vom Sozialhilfeträger übernommen.
Welche Zimmertypen stehen zur Verfügung?
In allen Bereichen gibt es überwiegend Einzelzimmer und einige Zweipersonenzimmer. Im Altenpflegebereich verfügt jedes Einzelzimmer über eine eigene behindertengerechte Nasszelle mit Dusche und WC. Im Behindertenbereich wird eine Nasszelle von zwei Bewohnern genutzt.
Kann man eigene Möbel mitbringen?
Ja, und zwar in allen Bereichen. Wir ermöglichen es unseren Bewohnern, ihr Zimmer individuell auszugestalten, vertraute Gegenstände und einige Möbel können mitgebracht werden. Bei Bedarf können Zimmer natürlich auch ausgestattet werden.
Woher kommt das Essen?
Unser Haus verfügt über eine eigene Küche, in der täglich frisch gekocht wird.
Gibt es Besuchszeiten?
Nein, unser Haus ist ein offenes Haus. Jeder Bewohner kann seine Angehörigen praktisch jederzeit besuchen und Besuch empfangen, die Pflegekräfte sollten lediglich darüber informiert werden.
Wie lange muss man auf einen Platz warten?
Das Haus ist momentan in allen Betreuungsbereichen voll belegt, andererseits gibt es ständig Veränderungen. Es ist uns daher nicht möglich, allgemeingültige Aussagen zur Wartezeit zu treffen.
Gibt es eine Warteliste?
Ja, allerdings ist im Regelfall die Dringlichkeit ausschlaggebend für die Aufnahme.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme?
Für einen Platz im Altenpflegebereich muss eine Pflegestufe vorliegen, für eine Aufnahme im Behindertenbereich eine Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger.
Hausärztliche Betreuung
Jeder Bewohner kann nach dem Prinzip der freien Arztwahl seinen Hausarzt selbst wählen. Es gibt jedoch auch eine/-n Vertragsarzt/Vertragsärztin, der/die regelmäßig 2 x wöchentlich ins Haus kommt und als Hausarzt/-ärztin gewählt werden kann.
Ist für die Aufnahme eine konfessionelle Zugehörigkeit notwendig?
Nein, diese Aufnahmebedingung gibt es nicht. Wir wünschen uns aber Respekt und Toleranz gegenüber der christlich-diakonischen Ausrichtung unserer Einrichtung.
Altenpflege
Beschäftigungsmöglichkeiten/Veranstaltungen
Die Stiftung Carolinenheim Apolda verfügt über eine professionelle Ergotherapie und beschäftigt eine Musiktherapeutin. Zahlreiche kulturelle Veranstaltungen versprechen Abwechslung und Anregung.
Weitere Dienstleistungen
Im Haus gibt es einen Friseursalon, eine Fußpflege und eine Physiotherapiepraxis.
Tagespflege
Kann man sich die Tagespflege erst ansehen, bevor man sich entscheidet, sie zu nutzen?
Ja, wir bieten 2 kostenfreie Schnuppertage an. An diesen Tagen – und auch, wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Tagespflege in Anspruch zu nehmen – gibt es einen Fahrdienst. Übrigens können Sie die Tagespflege nach eigenem Ermessen nutzen: Es ist möglich, das Angebot nur 2 oder 3 Mal wöchentlich zu nutzen.
Behindertenbereich
Wer wird aufgenommen?
Im stationären Bereich erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Menschen, die ausschließlich mit einer Körperbehinderung leben, können nicht aufgenommen werden.
Können Bewohner in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einen heilpädagogischen Förderbereich gehen?
Eine WfbM in Trägerschaft der Stiftung Carolinenheim Apolda gibt es nicht. Die selbständigen Bewohner arbeiten in der WfbM des Lebenshilfewerkes. Für Bewohner, die schwer behindert sind, bietet die Stiftung Carolinenheim Apolda Förderung in ihrem Förderbereich an.
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Sind Sie so etwas wie gesetzliche Betreuer?
Nein, aber wir arbeiten eng mit diesen zusammen. Besteht keine anderweitige gesetzliche Betreuung, dann können wir gemeinsam mit den Nutzern Behördengänge, Wohnungsangelegenheiten etc. erledigen. Wir dürfen keine Unterschriften für Betreute leisten.
Wann und wo findet die Betreuung statt?
Von Montag bis Freitag, zu individuell festgelegten Terminen. Meistens in der Wohnung des Betreuten oder an vereinbarten Treffpunkten. Der Betreuungsumfang wird durch das Sozialamt festgelegt. Ziel ist es, den Betreuungsumfang zu verringern. An Wochenenden oder zu Feiertagen findet keine Betreuung statt.
Werden die Nutzer gepflegt und medizinisch betreut? Machen Sie bei den Nutzern sauber?
Nein, wir sind kein Pflegedienst und keine Haushaltshilfen.
Was machen Sie eigentlich genau?
Wir sehen uns als Sozialbetreuer und unterstützen Menschen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Wir leisten Beziehungsarbeit und fördern die Teilhabe am Leben.


