Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, eine kurze Auszeit von ihrem fordernden Alltag zu nehmen – beispielsweise, um im Urlaub neue Kraft zu schöpfen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernehmen die Pflegekassen für 28 Tage jährlich einen Anteil der Kosten. Unser Kurzzeitpflegezimmer verfügt über ein Pflegebett und ist komplett möbliert, zur Ausstattung gehört auch ein Fernsehgerät.

Da der Bedarf an Kurzzeitpflege unserer Erfahrung nach sehr hoch ist bitten wir Sie, Ihren Wunschtermin rechtzeitig anzugeben. Wenn wir mit Ihnen einen Zeitraum vereinbaren konnten, benötigen wir von Ihnen die Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse für einen Teil der Kosten, wir werden dann mit Ihnen einen Kurzzeitpflegevertrag abschließen und weitere Verwaltungsfragen klären.

Kosten

Die Maßnahmepauschale inkl. der Ausbildungsumlage wird dann von der Pflegekasse übernommen, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie der Investitionsbetrag müssen selbst gezahlt werden. Die Kosten betragen derzeit:

Pflegestufe 0/Selbstzahler

a) Maßnahmepauschale: 22,70 EUR, zzgl. 1,51 EUR Ausbildungsumlage
b) Unterkunft und Verpflegung: 18,46 EUR
c) Investitionsbetrag: 8,75 EUR

Pflegestufe I

a) Maßnahmepauschale: 32,43 EUR, zzgl. 1,51 EUR Ausbildungsumlage
b) Unterkunft und Verpflegung: 18,46 EUR
c) Investitionsbetrag: 8,75 EUR

Pflegestufe II

a) Maßnahmepauschale: 45,07 EUR, zzgl. 1,51 EUR Ausbildungsumlage
b) Unterkunft und Verpflegung: 18,46 EUR
c) Investitionsbetrag: 8,75 EUR

Pflegestufe III

a) Maßnahmepauschale: 60,85 EUR, zzgl. 1,51 EUR Ausbildungsumlage
b) Unterkunft und Verpflegung: 18,46 EUR
c) Investitionsbetrag: 8,75 EUR