Die Wünsche von Menschen mit geistiger Behinderung unterscheiden sich nicht von denen von Menschen ohne Behinderung: Sie sehnen sich nach einem Zuhause, in dem sie sich sicher und geborgen fühlen. Es ist unser Anspruch, diesem Wunsch gerecht zu werden –durch freundlich eingerichtete Räume, stabile Strukturen, aber auch, indem wir die Bewohnerinnen und Bewohner zu einem fallspezifischen Maximum an Selbständigkeit fördern und ihre Privatsphäre respektieren. Unsere Mitarbeitenden verstehen sich als unterstützender, fördernder und helfender Gast im Zuhause eines anderen.
Standorte und Wohnbereiche
Die Wohnbereiche für Menschen mit geistiger Behinderung der Stiftung Carolinenheim bieten Platz für insgesamt 64 Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Großteil wohnt im 2005 neu gebauten „Haus Felsengrund“, weitere Plätze stehen im Stammhaus zur Verfügung.
Um den verschiedenen Fähigkeiten und Ansprüchen gerecht zu werden, existieren 5 Wohngemeinschaften, teilweise mit einer schwerpunktmäßig ausgerichteten Spezialisierung, d. h. verschiedenen Förderkonzepten und angepasster Tagesstruktur:
- Wohnbereich für schwerer und schwerst mehrfach behinderte Bewohner
- Wohnbereich für Bewohner mit herausfordernden Verhaltensweisen
- Wohnbereich für Besucher der WfbM
- Wohnbereich für alte und alt gewordene Bewohner
Zudem stehen ein Apartment für selbständigeres Wohnen und als Paarwohnung/Trainingswohnung geeignerte Räumlichkeiten zur Verfügung.
Aufnahmebedingungen
Das Wohnangebot der Stiftung Carolinenheim Apolda für Menschen mit geistiger Behinderung richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, die mindestens 18 Jahre alt sind. Als Ausschlusskriterien für die Aufnahme gelten:
- ausschließlich altersbedingte geistige und körperliche Regression
- ausschließlich psychische Störungen
- ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen
- ausschließlich Suchtkomponenten





